Allgemeine Informationen
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Tarifgebiet
Das Tarifgebiet ist der Verbundraum. Er umfasst das Land Berlin sowie das Land Brandenburg mit den Landkreisen Barnim, Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Havelland, Märkisch-Oderland, Oberhavel, Oberspreewald-Lausitz, Oder-Spree,Ostprignitz-Ruppin, Potsdam-Mittelmark, Prignitz, Spree-Neiße, Teltow-Fläming, Uckermark und den kreisfreien Städten Brandenburg an der Havel, Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam.
- Tarifwaben
Jede Haltestelle ist einer Tarifwabe zugeordnet. Eine Tarifwabe umfasst in der Regel mehrere Haltestellen. - Landkreise
Sie entsprechen den politischen Grenzen
Tarifbereiche

Der Tarifbereich Berlin ist in die Teilbereiche A, B und C aufgeteilt.
Für Berlin, Brandenburg an der Havel, Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam sind Tarifbereiche definiert, die sich in die Teilbereiche A, B und C gliedern. Die Teilbereiche C gehören gleichzeitig zu den die jeweilige Stadt umgebenden Landkreisen. Die Stadt Potsdam gehört gleichzeitig dem Teilbereich C des Tarifbereichs Berlin an.
Fahrausweise werden nur für Kombinationen von mindestens zwei benachbarten Teilbereichen ausgegeben. Aktuelle Streckennetz zur Ansicht oder Download
Fahrgäste, die im Besitz gültiger Fahrausweise sind, können
- Kinder unter sechs Jahren (bei Fähren bis zu 3 Kinder)
- einen Kinderwagen und
- Gepäck
unentgeltlich mitnehmen.
Beförderung von Vollzugsbeamten der Polizei und der Bundespolizei
Die Polizeivollzugsbeamten werden, wenn sie Uniform tragen und ihre Legitimation durch einen Dienstausweis nachweisen können, in allen Verkehrsmitteln der im VBB zusammengeschlossenen Unternehmen – im Eisenbahn-Regionalverkehr in der 2. Klasse – innerhalb des Verbundgebietes unentgeltlich befördert. Gleiches gilt für uniformierte Vollzugsbeamte der Bundespolizei.
Mitnahme von Fahrrädern
Wenn Sie ein Fahrrad mitnehmen wollen, müssen Sie ggf. einen extra Fahrausweis dafür erwerben. Nähere Informationen zur Mitnahme von Fahrrädern erhalten Sie im Bereich "Fahrrad-Mitnahme" und in unserer Broschüre Freizeit 2010.
Mitnahme von Hunden
Nutzer von Einzelfahrausweisen (auch Kurzstrecke) und Gruppenkarten haben für jeden mitgenommenen Hund einen Einzelfahrausweis des Ermäßigungstarifs der jeweiligen Tarifstufe zu lösen und ggf. zu entwerten.
Hiervon ausgenommen sind kleine Hunde in geeigneten Behältnissen gemäß Teil A, §12 Absatz 2 Satz 1.
Nutzer von Tageskarten, Kleingruppenkarten, Gruppentageskarten für Schüler, Inhaber von Zeitkarten sowie Inhaber von Schwerbehindertenausweisen mit Beiblatt und gültiger Wertmarke können einen Hund unentgeltlich mitnehmen.
Diese Regelung gilt auch für Schwerbehinderte, in deren Schwerbehindertenausweis die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson eingetragen ist und die ohne Begleitperson fahren.
Blindenführhunde, die einen Blinden begleiten, werden generell unentgeltlich befördert.
Bei Nutzung von Monatskarten VBB-Umweltkarte, 7-Tage-Karten VBB-Umweltkarte, Kleingruppenkarten und Gruppentageskarten für Schüler wird die Einschränkung auf unentgeltlich mitzunehmende Hunde unabhängig von der Anzahl der auf dem Fahrausweis fahrenden Personen jeweils auf die Zahl eins festgelegt.
Die vorgenannte Regelung gilt auch für schwerbehinderte Menschen, die gemäß Schwerbehindertenausweis zur Mitnahme einer Begleitperson berechtigt sind.
Werden von einem Fahrgast mehrere Hunde mitgenommen, ist für den zweiten und ggf. jeden weiteren Hund ein Einzelfahrausweis des Ermäßigungstarifs der jeweiligen Tarifstufe zu lösen und ggf. zu entwerten.
Beförderung von schwerbehinderten Menschen
Die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen richtet sich nach dem Schwerbehindertengesetz § 145
Absatz 1 Sozialgesetzbuch –
Neuntes Buch – (SGB IX). Zum Nachweis der Berechtigung müssen der gültige Schwerbehindertenausweis und das Beiblatt mit aufgeklebter oder
integrierter gültiger Wertmarke des Versorgungsamtes vorgezeigt werden.
Begleiter von schwerbehinderten Menschen werden generell unentgeltlich befördert, wenn die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson aus dem Schwerbehindertenausweis hervorgeht. Zusätzlich zu einer Begleitperson kann in diesem Fall auch ein Hund unentgeltlich mitgenommen werden.
Krankenfahrstühle und sonstige orthopädische Hilfsmittel können unentgeltlich mitgenommen werden, wenn der Fahrgast im Besitz eines gültigen Fahrausweises oder eines Schwerbehindertenausweises mit Beiblatt und aufgeklebter oder integrierter gültiger Wertmarke ist und die Bauart des Verkehrsmittels die Mitnahme zulässt.


