Anschlussfahrausweis
In den Tarifbereichen Berlin, Brandenburg an der Havel, Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam können Sie Ihren bereits gekauften und für die Teilbereiche AB oder BC gültigen Fahrausweis je nach Bedarf erweitern.
Sie erwerben einfach zum vorhandenen Hauptfahrausweis einen Anschlussfahrausweis für den fehlenden Teilbereich (A oder C). Mit diesem erreichen Sie dann Ihr Ziel im jeweils nicht enthaltenen Teilbereich A oder C bzw. können im Teilbereich A oder C starten.
Anschlussfahrausweise berechtigen zu einer Fahrt mit beliebigem Umsteigen unter Inanspruchnahme des jeweils nächstfolgenden Anschlusses in Richtung auf das im Tarifbereich A oder C liegende Fahrtziel über den reiseüblichen oder durch die Fahrplanlage bedingten Weg. Rund- und Rückfahrten sind ausgeschlossen.
Für Fahrten mit Start und Ziel im Teilbereich C ohne Berührung des Teilbereichs B werden keine Anschlussfahrausweise ausgegeben.
Der Anschlussfahrausweis gilt 120 Minuten ab Entwertung, jedoch nur in Verbindung mit einem Hauptfahrausweis und keinesfalls länger als dieser. Wollen Sie mit der VBB-Umweltkarte, 7-Tage-Karte VBB-Umweltkarte, bzw. einer Kleingruppenkarte oder einer Gruppentageskarte für Schüler in Begleitung mehrerer Personen in den nicht einbezogenen Teilbereich fahren, so müssen Sie für jede Person einen Anschlussfahrausweis erwerben und diesen ggf. entwerten.
Wenn Sie im Besitz einer persönlichen Zeitkarte sind und ein Fahrrad in den nicht einbezogenen Teilbereich mitnehmen wollen, so benötigen Sie für das Fahrrad keinen Anschlussfahrausweis. Diese Regelung gilt nur für die Tarifbereiche Berlin, Potsdam und Frankfurt (Oder).
Wird auf einen Einzelfahrausweis für die Teilbereiche AB oder BC ein Hund in die nicht einbezogenen Teilbereiche A oder C mitgenommen, so ist für den Hund ein Anschlussfahrausweis erforderlich.
Anschlussfahrausweise
| Anschlussfahrausweise | Regeltarif | |
|---|---|---|
| Berlin A- oder C- Gebiet | 1,50 EUR | |
| Alle Preise in Euro. Alle Angaben ohne Gewähr. | ||

