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Berlin-Ticket S


Das Berlin-Ticket S ist eine persönliche Zeitkarte und nicht übertragbar.

Das Berlin-Ticket S wird an folgende Berechtigte ausgegeben:

  • Empfänger von Arbeitslosengeld II (SGB II)
  • Empfänger von Sozialhilfe (SGB XII)
  • Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Mitglieder der jeweiligen Bedarfsgemeinschaften (zum Beispiel Familien und Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt zusammen leben)
Das Berlin-Ticket S besteht aus einer Kundenkarte oder - neu ab 1. Januar 2009 - dem „berlinpass“ mit Lichtbild und Gültigkeitsbefristung und dem Wertabschnitt für den jeweiligen Gültigkeitsmonat. Nur beides zusammen gilt als Fahrausweis für die öffentlichen Verkehrsmittel in Berlin.

Wie erhalten Sie den „berlinpass“ (Kundenkarte) ?

Ab 1. Januar 2009 wird die bisherige von den jeweiligen Leistungsstellen ausgestellte Kundenkarte schrittweise bei Neuausstellung oder Verlängerung durch den „berlinpass“ ersetzt.

Die Prüfung der Berechtigung sowie die Ausstellung des „berlinpass" für das Berlin- Ticket S erfolgt durch die Berliner Bürgerämter. Asylbewerberinnen und Asylbewerber erhalten den "berlinpass“ in der zentralen Leistungsstelle für Asylbewerber. Detaillierte Informationen über den „berlinpass“, zum Beispiel, welche Unterlagen Sie zur Beantragung mitbringen müssen und welche weiteren Möglichkeiten der "berlinpass" bietet, erhalten Sie über den folgenden Link:

Link für weitere Informationen

Wo gibt es die monatlichen Wertabschnitte ?

Wertabschnitte für das Berlin-Ticket S sind an allen Verkaufsstellen von S-Bahn, BVG und DB Regio und an den Fahrausweisautomaten auf S- und U-Bahnhöfen erhältlich. Sie werden nur für den Kalendermonat ausgegeben und gelten vom letzten Kalendertag des vorhergehenden Monats 00:00 Uhr bis zum ersten Kalendertag des darauf folgenden Monats 24:00 Uhr.

Wo gilt das Berlin-Ticket S ?

Mit dem Berlin- Ticket S können alle öffentlichen Verkehrsmittel im Teilbereich Berlin AB, also dem gesamten Stadtgebiet Berlin, genutzt werden. Für einzelne Fahrten in den Teilbereich C des Berliner Umlandes ist der Zukauf eines Anschlussfahrausweises möglich.

Bitte beachten Sie:
Die Nummer der Kundenkarte beziehungsweise des „berlinpass“ muss in das dafür vorgesehene Feld auf dem jeweiligen monatlichen Wertabschnitt eingetragen werden, sonst ist das Berlin-Ticket S ungültig.
Das Berlin-Ticket S ist nicht als Jahreskarte und nicht im Abonnement erhältlich.

Mitnahmemöglichkeiten:

Kinder unter 6 Jahren (auf Fähren maximal 3 Kinder), Kinderwagen, Gepäck und ein Hund können unentgeltlich mitgenommen werden. Für jeden weiteren Hund ist ein Fahrausweis des Ermäßigungstarifs erforderlich.

Für die Mitnahme eines Fahrrades benötigen Sie einen Fahrausweis des Fahrradtarifs.

 
Berlin-Ticket S Regeltarif
Berlin AB 33,50 EUR
Alle Preise in Euro. Alle Angaben ohne Gewähr.