Regelungen für Monatskarten im Abonnement und Jahreskarten
1. Wer kann im November 2011 frei fahren? 
Die Regelungen gelten für VBB-Umweltkarten, Schülertickets, Geschwisterkarten für Schüler, Monatskarten für Auszubildende/Schüler, VBB-Abo 65plus sowie für Firmentickets jeweils im Abonnement oder als Jahreskarte.
Voraussetzung ist, dass das Abo oder die Jahreskarte im November 2011 gültig ist und mindestens auch für einen Berliner Tarifteilbereich 12 aufeinanderfolgende Monate lang gültig gewesen ist bzw. 12 aufeinanderfolgende Monate lang gehalten wird.
2. Gilt die Freifahrt-Regelung nur für S-Bahn-Stammkunden ? 
Nein. Es ist unerheblich, bei welchem Verkehrsunternehmen des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg der Kunde den VBB-Abonnementvertrag abgeschlossen oder seine VBB-Jahreskarte erworben hat. Also auch Stammkunden anderer Verkehrsunternehmen des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg erhalten die Freifahrten.
3. Wo gilt die Freifahrt im Monaten November 2011? 
In allen öffentlichen VBB-Verkehrsmitteln entsprechend dem gewählten Gültigkeitsbereich. Hat der Kunde z.B. ein Abonnement für den Tarifteilbereich Berlin AB, dann können alle Züge des Eisenbahn-Regionalverkehrs, S-Bahnen, U-Bahnen Straßenbahnen und Busse im Stadtgebiet Berlin genutzt werden.
4. Wie erfolgt die Abwicklung? Was müssen Sie tun? 
4.1 Sie sind bereits Abonnent?
Bei VBB-Abonnements, bei denen der Betrag monatlich abgebucht wird, erfolgt im November 2011 keine Abbuchung des monatlichen Teilbetrages der jeweiligen Tarifstufe.
Bei VBB-Abonnements, bei denen der Gesamtbetrag einmal jährlich abgebucht wird, wird im November 2011 1/12 des Jahreskartenpreises der jeweiligen Tarifstufe auf das Kundenkonto zurück überwiesen. Hierbei wird auf jeden Fall der Betrag des geltenden Tarifs erstattet, unabhängig vom Beginn der Gültigkeit der Jahreskarte. Auch wenn die jährliche Abbuchung auf der Grundlage des vorherigen Tarifpreises (4/2008) erfolgte, wird der geltende Tarif (1/2011) zu Grunde gelegt.
Bei Verträgen, die im November 2011 beginnen, wird zunächst der Gesamtpreis abgebucht. Gleichzeitig wird ein Monatsbetrag gesondert gutgeschrieben.
Noch ein wichtiges Detail für Abonnenten: Einige Verkehrsunternehmen im VBB buchen die monatlichen Teilbeträge in 10 Monatsraten ab, andere in 12 Monatsraten. Wer 12 Mal zahlt, bekommt - wie oben beschrieben im November 2011 die Abbuchungssumme um 1/12 des Abonnementpreises gemindert. Es wird also nichts abgebucht.
Kunden, die ihr Abonnement in zehn Monatsraten zahlen, werden mit der Differenz des zehnten Teils des Jahresbetrages belastet. Ein Beispiel: Abo Berlin AB = 695,00 Euro. Bei Abbuchung von zehn Monatsraten beträgt jede Rate 69,50 Euro. 1/12 des Gesamtbetrages sind 57,92 Euro. Die Differenz 11,58 Euro, wird im November 2011 abgebucht.
4.2 Sie haben ihre VBB-Jahreskarte noch zum vollen Preis an einer Verkaufsstelle oder am Automaten erworben?
Dann kommen Sie an eine Verkaufsstelle der S-Bahn Berlin oder BVG. Dabei ist es unerheblich, wo die VBB-Jahreskarte erworben wurde. Sie erhalten 1/12 des VBB-Jahreskartenpreises der jeweiligen Tarifstufe in bar ausgezahlt. Dazu muss der Jahreskarten-Wertabschnitt für November 2011 abgegeben werden. Sie erhalten im Gegenzug einen speziell gestalteten VBB-Wertabschnitt für November 2011. Dieser gilt dann im November als Fahrausweis.
Wir bitten zu beachten, dass bei der BVG nur die nachfolgend aufgeführten Jahreskarten erstattet werden können:
- Jahreskarten VBB-Umweltkarte Berlin AB
- Jahreskarten VBB-Umweltkarte Berlin BC
- Jahreskarten VBB-Umweltkarte Berlin ABC
- Jahreskarten VBB-Umweltkarte VBB-Gesamtnetz
- Jahreskarten Auszubildender/Schüler VBB-Gesamtnetz.
Kunden, die Jahreskarten mit einem anderen Geltungsbereich erworben haben, (z. B. Berlin + 1 Lkr.) erhalten die Rückzahlung ausschließlich an den Verkaufsstellen der S-Bahn Berlin.
Die Rückzahlungen für im Barverkauf erworbene Jahreskarten erfolgen bei der S-Bahn Berlin und bei der BVG bereits ab dem 1. März 2011 und enden bei der S-Bahn Berlin am 31. März 2012.
Wir empfehlen, vom 5. bis 25. eines Monats zur Verkaufsstelle zu kommen, da in dieser Zeit erfahrungsgemäß kaum mit Wartezeiten zu rechnen ist.
5. Sie haben ein VBB-Firmenticket? 
Für Firmenticketkunden gelten vom Grundsatz her die gleichen Regelungen wie für Abonnenten. Je nach Vertragsverhältnis erfolgt die Abwicklung durch die Firma des Kunden oder durch das Vertrag schließende VBB-Verkehrsunternehmen.
6. Sie sind noch kein Abonnent? Sie haben noch keine Jahreskarte? Können Sie auch in den Genuss der Freifahrten für November 2011 kommen? 
Ja, auch Kunden, die ihr Abonnement neu abschließen oder eine Jahreskarte kaufen, profitieren von den Freifahrten.
Bei Abschluss eines VBB-Abonnements bis zum 10. Oktober 2011 wird bei monatlicher Abbuchung die Rate im November 2011 ausgesetzt. Bei jährlicher Abbuchung wird der Jahreskartenpreis zunächst abgebucht und anschließend im November 1/12 des Gesamtbetrages zurück überwiesen.
Beim Kauf einer Jahreskarte ab 1. März 2011 an einer Verkaufsstelle der S-Bahn Berlin, bezahlen Sie den bereits um den entsprechenden Teilbetrag für den Freimonat November 2011 reduzierten Preis. Die Gültigkeit der Jahreskarte muss spätestens im November 2011 beginnen, wenn Sie den Freifahrt-Monat nutzen möchten.
Beim Kauf einer Jahreskarte in einer Verkaufsstelle bei einem anderen Verkehrsunternehmen oder am Fahrausweisautomaten zahlen Sie möglicherweise den Preis gemäß VBB-Tarif. Die Rückzahlung des Freimonats November 2011 erfolgt in diesem Fall an den Verkaufsstellen der S-Bahn Berlin und BVG wie unter Punkt 4.2 beschrieben.
7. Kann man auch nach dem 10. Oktober 2011 in das Abonnement einsteigen und von den Freifahrten im November 2011 profitieren? 
Ja. Mit einer Startkarte ist der Einstieg auch bis einschließlich 1. November 2011 möglich. Die Verrechnung erfolgt direkt beim Kauf in den Verkaufsstellen.
8. Sie kündigen Ihr Abonnement, die Jahreskarte läuft vor November 2011 aus. Erhalten Sie dann auch eine Rückzahlung? 
Kunden, deren Abonnement oder Jahreskarte abgelaufen ist, können von dem Freimonat nicht profitieren. Wir empfehlen, wieder in das Abonnement einzusteigen oder eine Jahreskarte zu erwerben und sich so den Freifahrt-Monat zu sichern.
Bei vorzeitiger Kündigung des Abonnements oder Rückgabe der Jahreskarte wird für die Anzahl der genutzten Tage 1/365 des 12-fachen Preises der Monatskarte im Einzelverkauf gemäß VBB-Tarif berechnet und verbucht. Der Monat November 2011 wird in diesem Fall voll in Rechnung gestellt.
9. Die Preisvorteile für Abonnenten und Jahreskarten-Nutzer durch den Freifahrt-Monat können Sie dem PDF (Seiten 3 und 4) entnehmen. 
Sind Ihre Anschrift und Bankverbindung noch aktuell?
Überprüfen und ändern Sie Ihre Daten mit ABO-Online unter www.abo-antrag.de. Dies funktioniert übrigens auch, wenn Sie Ihr Abo am Schalter erworben haben.

