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Einzelfahrausweise für Kurzstrecken


Einzelfahrausweise für Kurzstrecken gelten im Tarifbereich Berlin für bis zu drei Stationen mit der S-Bahn, U-Bahn oder bis zu sechs Stationen mit Bus oder Straßenbahn.

Die Einzelfahrausweise Kurzstrecke gelten für Fahrten innerhalb des Teilbereichs Berlin AB, für Fahrten zwischen den Teilbereichen B und C (Umland) und für Fahrten im Teilbereich C (Umland) nur auf den S-Bahn-Linien.

Bei allen anderen Fahrten im Teilbereich C (Umland) gelten die Tarifregelungen der dortigen Verkehrsunternehmen. Mit dem Kurzstreckentarif können Sie die Fähren nutzen (Ausnahme: F10 Wannsee<>Kladow). Der Kurzstreckenfahrschein gilt nicht im Eisenbahn-Regionalverkehr.

Umsteigen kann man nur innerhalb des S- und U-Bahn-Netzes. Fahrtunterbrechungen und Rückfahrten sind nicht möglich. Beim ExpressBus werden auch die Haltestellen mitgezählt, an denen der ExpressBus ohne Halt vorbeifährt. Die Kurzstrecke kann von Kindern von 6 bis einschließlich 14 Jahren zum Ermäßigungstarif sowie für die Mitnahme eines Hundes (größer als Hauskatze/Hauskater) der/die nicht in eine Reistasche o. Ä. passt, erworben, genutzt und ggf. entwertet werden.

Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr (bei Fähren bis zu 3 Kinder) können unentgeltlich mitgenommen werden. Die Einzelfahrausweise für Kurzstrecken gelten nicht in RegionalBahn-Zügen (RB) und RegionalExpress-Zügen (RE).

Einzelfahrausweise Regeltarif Ermäßigt
Berlin (gilt nicht in RE und RB) 1,40 EUR 1,10 EUR
Alle Preise in Euro. Alle Angaben ohne Gewähr.