Einzelfahrausweise für Kurzstrecken gelten im Tarifbereich Berlin für bis zu drei Stationen mit der S-Bahn, U-Bahn oder bis zu sechs Stationen mit Bus oder Straßenbahn.
Die Einzelfahrausweise Kurzstrecke gelten für Fahrten innerhalb des Teilbereichs Berlin AB, für Fahrten zwischen den Teilbereichen B und C (Umland) und für Fahrten im Teilbereich C (Umland) nur auf den S-Bahn-Linien.
Bei allen anderen Fahrten im Teilbereich C (Umland) gelten die Tarifregelungen der dortigen Verkehrsunternehmen.
Mit dem Kurzstreckentarif können Sie die Fähren nutzen (Ausnahme: F10 Wannsee<>Kladow).
Der Kurzstreckenfahrschein gilt nicht im Eisenbahn-Regionalverkehr.
Umsteigen kann man nur innerhalb des S- und U-Bahn-Netzes. Fahrtunterbrechungen und Rückfahrten sind nicht möglich. Beim ExpressBus werden auch die Haltestellen mitgezählt, an denen der ExpressBus ohne Halt vorbeifährt. Die Kurzstrecke kann von Kindern von 6 bis einschließlich 14 Jahren zum Ermäßigungstarif sowie für die Mitnahme eines Hundes (größer als Hauskatze/Hauskater) der/die nicht in eine Reistasche o. Ä. passt, erworben, genutzt und ggf. entwertet werden.
Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr (bei Fähren bis zu 3 Kinder) können unentgeltlich mitgenommen werden. Die Einzelfahrausweise für Kurzstrecken gelten nicht in RegionalBahn-Zügen (RB) und RegionalExpress-Zügen (RE).
| Einzelfahrausweise | Regeltarif | Ermäßigt |
|---|---|---|
| Berlin (gilt nicht in RE und RB) | 1,30 EUR | 1,00 EUR |
| Alle Preise in Euro. Alle Angaben ohne Gewähr. | ||


