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Schönes-Wochenende-Ticket

Das "Schönes-Wochenende-Ticket" kann von bis zu 5 Personen oder Eltern und/oder Großeltern (maximal 2 Erwachsene)  mit beliebig vielen eigenen Kindern  bzw. Enkeln bis einschließlich 14 Jahren, genutzt werden. Mitgeführte Hunde werden bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl als Person/Erwachsener berücksichtigt.

Kinder bis einschließlich 5 Jahre werden ohne Fahrkarte unentgeltlich befördert.

Es gilt: samstags oder sonntags von 00:00 Uhr bis 03:00 Uhr des Folgetages, im Gebiet des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg in den Verkehrsmitteln folgender Unternehmen:

  • S-Bahn Berlin GmbH
  • DB Regio AG
  • Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
  • Prignitzer Eisenbahn GmbH (PEG)
  • Ostdeutsche Eisenbahn GmbH (ODEG)
  • Ostseeland Verkehr GmbH (OLA)
  • NEB Betriebsgesellschaft mbH (NEB)
  • Deutschen Bahn (DB) auf allen Schienenstrecken ohne Entfernungsbegrenzung in den Zügen des Nahverkehrs (S, RE, RB, IRE) in der 2. Wagenklasse (Der Übergang in die 1. Wagenklasse ist nicht zugelassen).

Preis: 42 EUR.
Der Erwerb aus Fahrausweisautomaten oder Internet ist je Ticket um 2 EUR rabattiert (Verkaufspreis 40 EUR).

weitere Informationen auf www.bahn.de

 

Hinweise:

  • Es gelten die Beförderungsbedingungen des jeweiligen Verkehrsunternehmens. Das Ticket gilt nicht auf Ausflugslinien. Für die Mitnahme von Fahrrädern in den Zügen des Nahverkehrs sind entsprechende Fahrradkarten zu lösen.
  • Ein Schönes-Wochenende-Ticket ist nur gültig, wenn in den vorgesehenen Feldern des Tickets Geltungstag,  Name und Vorname des Inhabers mit der längsten Reisestrecke eingetragen sind. Der Inhaber muss diese Angaben vor Fahrtantritt unauslöschlich in Druckbuchstaben einzutragen, sofern dies nicht bereits vom Verkaufssystem vorgenommen wurde.
  • Bei der Fahrausweiskontrolle ist  auf Aufforderung die Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass) nachzuweisen.
  • Die Übertragbarkeit eines Schönes-Wochenende-Tickets endet mit Eintragung des Namens des Inhabers, spätestens jedoch bei Fahrtantritt.
  • Durch nachträgliche Änderung des eingetragenen Namens und/oder des Geltungstages wird ein Schönes-Wochenende-Ticket ungültig.
  • Nach Fahrtantritt (bei mehreren Fahrten: nach Antritt der ersten Fahrt) ist die Erweiterung der Gruppengröße oder ein Austausch von Personen ausgeschlossen.

Angaben ohne Gewähr.