Diese Hausordnung gilt auf dem gesamten Gelände der Deutschen Bahn.
Festgestellte Verstöße gegen die Hausordnung führen zu Hausverweis, Hausverbot, Strafverfolgung und/oder Schadensersatzforderungen.
Den Anordnungen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der von uns zur Durchsetzung des Hausrechts beauftragten Unternehmen ist Folge zu leisten.
Bei Hausverboten, Strafanzeigen und/oder Strafanträgen erheben wir ein Bearbeitsentgelt in Höhe von 10 EUR. Für absichtlich herbeigeführte Verschmutzungen stellen wir die entstandenen Reinigungs- und Verwaltungskosten (mindestens 20 €) in Rechnung. Dies gilt auch für Verschmutzungen durch Hunde.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt und eine gute Reise.


