Fahrplanauskunft







Erweiterte Suche
Sitemap Impressum

Hausordnung für Bahnhöfe der DB AG

Wir möchten, dass alle unsere Gäste sich bei uns wohl fühlen. Deswegen sind in den
Bahnhöfen und auf den Vorplätzen der Bahn folgende Regeln zu beachten:

Stand 01.09.2007

Nicht gestattet ist ...

Hunde sind im Bahnhof und auf den Vorplätzen anzuleinen

Folgendes ist nur nach vorheriger Genehmigung durch das Bahnhofsmanagement gestattet:

Beachten Sie ...

 

Diese Hausordnung gilt auf dem gesamten Gelände der Deutschen Bahn.

Festgestellte Verstöße gegen die Hausordnung führen zu Hausverweis, Hausverbot, Strafverfolgung und/oder Schadensersatzforderungen.

Den Anordnungen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der von uns zur Durchsetzung des Hausrechts beauftragten Unternehmen ist Folge zu leisten.

Bei Hausverboten, Strafanzeigen und/oder Strafanträgen erheben wir ein Bearbeitsentgelt in Höhe von 10 EUR. Für absichtlich herbeigeführte Verschmutzungen stellen wir die entstandenen Reinigungs- und Verwaltungskosten (mindestens 20 €) in Rechnung. Dies gilt auch für Verschmutzungen durch Hunde.

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt und eine gute Reise.