Stand 01.09.2007
Hausordnung für Bahnhöfe der DB AG
Wir möchten, dass alle unsere Gäste sich bei uns wohl fühlen.
Deswegen sind in den
Bahnhöfen und auf den Vorplätzen der Bahn folgende Regeln zu beachten:
Nicht gestattet ist ...
- Überschreiten der Gleise (Ausnahmen sind örtlich geregelt)
- Gepäck unbeaufsichtigt stehen zu lassen. Im Falle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Zuwiderhandlung behalten wir uns vor, die Kosten für eingeleitete notwendige Sicherungsmaßnahmen und eventuelle Folgeschäden in Rechnung zu stellen.
- Besprühen, Bemalen, Beschriften, Beschmieren, Verschmutzen, Beschädigen oder Missbrauchen von Ausstattungsgegenständen, Flächen, Decken und Wänden
- Missbrauch von Notrufeinrichtungen
- Versperren von Rettungs- und Fluchtwegen
- Abstellen von Fahrrädern oder anderen Fahrzeugen außerhalb der dafür vorgesehenen Flächen
- Fahren mit Zweirädern, Kickboards, Skateboards, Inlineskates und Vergleichbarem
- Ballspielen
- Sitzen und Liegen auf dem Boden, auf Treppen und Zugängen
- Wegwerfen von Abfällen, Zigarettenkippen und Kaugummis außerhalb der vorgesehenen Behälter sowie in den Gleisbereichen
- Durchsuchen von Abfallbehältern
- Rauchem im gesamten Bahnhofsbereich - ausgenommen sind nur die gekennzeichneten Raucherbereiche
- Betteln und Belästigen von Personen
- Übermäßiger Alkoholgenuss
- Handel mit und Konsum von Drogen und Betäubungsmitteln
- Mitführen von metallbeschichteten Luftballons (Lebensgefahr aufgrund der stromführenden Oberleitungen)
- Lautes Abspielen von Tonträgern
- Füttern von Vögeln
- Mitnahme von Kofferkulis aus dem Bahnhofsbereich heraus
Hunde sind im Bahnhof und auf den Vorplätzen anzuleinen
- Hunde mit gesteigerter Aggressivität oder Gefährlichkeit müssen darüber hinaus einen geeigneten Maulkorb tragen.
Folgendes ist nur nach vorheriger Genehmigung durch das Bahnhofsmanagement gestattet:
- Verteilen von Flugblättern, Prospekten und Handzetteln
- Anbringen von Plakaten und Aushängen
- Verkaufen und Verteilen von Waren und Ähnlichem
- Live-Musik, Auftritte, Veranstaltungen und Demonstrationen
- Gewerbliche Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen
- Durchführen von Befragungen, Sammel und Unterschriftenaktionen
Beachten Sie ...
- Halten Sie am Bahnsteig immer ausreichend Abstand zum Gleis (achten Sie auf die Markierung auf den Bahnsteigen)
und treten Sie erst nach Halt eines Zuges an die Bahnsteigkante heran - Drängeln Sie nicht beim Einsteigen
- Gehen Sie auf Treppen immer möglichst weit rechts; auf Fahrtreppen rechts stehen und links gehen

Diese Hausordnung gilt auf dem gesamten Gelände der Deutschen Bahn.
Festgestellte Verstöße gegen die Hausordnung führen zu Hausverweis, Hausverbot, Strafverfolgung und/oder Schadensersatzforderungen.
Den Anordnungen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der von uns zur Durchsetzung des Hausrechts beauftragten Unternehmen ist Folge zu leisten.
Bei Hausverboten, Strafanzeigen und/oder Strafanträgen erheben wir ein Bearbeitsentgelt in Höhe von 10 EUR. Für absichtlich herbeigeführte Verschmutzungen stellen wir die entstandenen Reinigungs- und Verwaltungskosten (mindestens 20 €) in Rechnung. Dies gilt auch für Verschmutzungen durch Hunde.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt und eine gute Reise.




