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Foto- und Drehgenehmigungen


Allgemeine Bedingungen zur Beantragung von Foto-und Drehgenehmigungen für die Berliner S-Bahn (ausschließlich S-Bahnzüge)

 

Liebe Fotografen und Filmschaffende,

Die Berliner S-Bahn gehört zweifellos zu den wichtigsten und beliebtesten Motiven in unserer Stadt. Damit wir Ihre Anträge für Foto- und Drehgenehmigungen schnell und Ihren Wünschen entsprechend bearbeiten können, bitten wir Sie, folgende Punkte zu beachten:

 

1.

Alle Anträge sind mindestens 7 Tage (ausgenommen aktuelle Berichterstattung) im Voraus in schriftlicher Form (Brief, Mail, Fax) an die Pressestelle der Deutschen Bahn zu richten.

DB Mobility Logistics AG
Kommunikation, S-Bahn Berlin GmbH
Caroline-Michaelis-Straße 5-11
10115 Berlin

Mail: presse.b@deutschebahn.com
Fax : 030 / 297 - 58 206

Für Rückfragen stehen wir Ihnen auch gern telefonisch zur Verfügung.
Telefon: 030 / 297 - 58 201

 

2.

Für die Erteilung der Foto- und Drehgenehmigung erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100,- € (plus 19% Mwst.). Die tagesaktuelle Berichterstattung in Hörfunk und Fernsehen ist davon ausgenommen.

Weitere Kosten ergeben sich aus der Nutzung von S-Bahn-Motiven, deren Höhe sich aus der Bedeutung des Motivs für die Produktion herleite. Der Betrag wird von der S-Bahn Berlin GmbH festgelegt.

Personal- und Sachleistungen, die zusätzlich in Anspruch genommen werden, berechnen wir entsprechend der uns entstehenden Kosten. Es liegt im Ermessen der S-Bahn Berlin GmbH, ob zur Aufrechterhaltung eines reibungslosen Betriebsablaufs Begleit- oder Sicherheitskräfte eingesetzt werden müssen. Ihr Einsatz ist kostenpflichtig.

3.


4.

Die Genehmigung hat erst dann ihre Gültigkeit, wenn vor Beginn der Dreh- bzw. Fotoarbeiten die Freistellungserklärung, vom Produzenten unterschrieben, vorliegt. Während der Arbeiten ist die Genehmigung mitzuführen.


5.

Die Arbeiten sind so durchzuführen, dass für die Fahrgäste und für das S-Bahn-Personal keine Beeinträchtigungen entstehen und der reibungslose Betriebsablauf gesichert ist.


6.

Bei Zuwiderhandlung gegen die vertraglichen Vereinbarungen behalten wir uns den sofortigen Abbruch der Dreh,- bzw. Fotoarbeiten  und eine Vertragsstrafe von 500,-€ vor. Bis dahin fertiggestelltes Material darf nicht verwendet werden.


7.

Der Produzent verpflichtet sich, die Aufnahmen nur für die beantragte Produktion zu verwenden.


8.

Die anfallenden Kosten sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu begleichen.

 


Wir hoffen auf eine gute Zusammenarbeit und bemühen uns darum, Ihnen bestmögliche Arbeitsbedingungen zu schaffen.

S-Bahn Berlin GmbH