Foto- und Drehgenehmigungen
Allgemeine Bedingungen zur Beantragung von Foto-und Drehgenehmigungen
für die Berliner S-Bahn (ausschließlich S-Bahnzüge)
Liebe Fotografen und Filmschaffende,
Die Berliner S-Bahn gehört zweifellos zu den wichtigsten und beliebtesten Motiven in unserer Stadt. Damit wir Ihre Anträge für Foto- und Drehgenehmigungen schnell und Ihren Wünschen entsprechend bearbeiten können, bitten wir Sie, folgende Punkte zu beachten:
1. Ansprechpartner
Die S-Bahn Berlin erteilt ausschließlich Drehgenehmigungen für Aufnahmen in den S-Bahnzügen.
Alle anderen Anfragen richten Sie bitte an filmvorhaben@deutschebahn.com
Die Anträge sind mindestens 7 Tage (ausgenommen aktuelle Berichterstattung) im Voraus in schriftlicher Form (Brief, Mail, Fax) an die Marketingabteilung der S-Bahn Berlin GmbH zu richten.
S-Bahn Berlin GmbH
Fahrgastmarketing
Invalidenstraße 19
10117 Berlin
Für Rückfragen stehen wir Ihnen auch gern telefonisch zur Verfügung.
Telefon: 030 / 297 - 43 885
Für die aktuelle Berichterstattung erhalten Sie eine Genehmigung unter:
DB Mobility Logistics AG
Kommunikation
Regionalbüro Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern
Mail: presse.b@deutschebahn.com
Fax: 030 / 297 - 58 206
Tel.: 030 / 297 - 58 201
2. Preise
Für die Erteilung einer Foto- oder Drehgenehmigung (nicht für Hobbyaufnahmen) bis zu 2 Stunden erheben wir eine Bearbeitungsgebühr / Motivgebühr in Höhe von 200,- € (plus 19% Mwst.).
Der Tagessatz (8h) beträgt 800,- €. Die Tagesaktuelle Berichterstattung für Hörfunk und Fernsehen, besondere Dokumentationen sowie Studentenprojekte sind davon ausgenommen.
Personal- und Sachleistungen, die zusätzlich in Anspruch genommen werden, berechnen wir entsprechend der uns entstehenden Kosten. Es liegt im Ermessen der S-Bahn Berlin GmbH, ob zur Aufrechterhaltung eines reibungslosen Betriebsablaufs Begleit- oder Sicherheitskräfte eingesetzt werden müssen. Ihr Einsatz ist kostenpflichtig.
Die anfallenden Kosten sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu begleichen.
3. Angaben
In Ihrem Antrag sollen folgende Angaben enthalten sein:
- Arbeitstitel der Produktion
- Sujet / kurze Beschreibung der Szene
- Anzahl der beteiligten Personen
- gewünschter Drehort (Strecke, Linien)
- Tag, Uhrzeit, vorauss. Dauer der Dreharbeiten, Ausweichtermine,
- Sonderwünsche
4. Gültigkeit
Die Genehmigung hat erst dann ihre Gültigkeit, wenn vor Beginn der Dreh- bzw. Fotoarbeiten die Freistellungserklärung, vom Produzenten unterschrieben, vorliegt. Während der Arbeiten ist die Genehmigung mitzuführen.
5. Rahmenbedinungen
Die Arbeiten sind so durchzuführen, dass für die Fahrgäste und für das S-Bahn-Personal keine Beeinträchtigungen entstehen und der reibungslose Betriebsablauf gesichert ist.
6. Zuwiderhandlung
Bei Zuwiderhandlung gegen die vertraglichen Vereinbarungen behalten wir uns den sofortigen Abbruch der Dreh,- bzw. Fotoarbeiten und eine Vertragsstrafe von 500,- € vor. Bis dahin fertiggestelltes Material darf nicht verwendet werden.
7. Sonstiges
Der Produzent verpflichtet sich, die Aufnahmen nur für die beantragte Produktion zu verwenden.
Wir hoffen auf eine gute Zusammenarbeit und bemühen uns darum, Ihnen bestmögliche Arbeitsbedingungen zu schaffen.
Ihre S-Bahn Berlin GmbH




