Fahrgastrechte und Schlichtungsstelle

In Deutschland gelten einheitliche Fahrgastrechte, die Ihre Ansprüche im Verspätungsfall oder bei einem Zugausfall regeln. Unterstützung können Sie im Streitfall über eine Schlichtungsstelle erhalten.

Änderung durch EU-Recht

Die Umsetzung der Fahrgastrechte in deutsches Recht erfolgt mit dem Gesetz zur Anpassung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes an die Verordnung (EU) 2021/782 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 über Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr. Dieses Gesetz liegt im Entwurf vor und das Gesetzgebungsverfahren ist gegenwärtig noch nicht abgeschlossen. Sobald es ratifiziert ist, werden die Fahrgastrechte hier entsprechend angepasst.

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Die Fahrgastrechte gelten auch bei der S-Bahn Berlin.
Die Fahrgastrechte gelten auch bei der S-Bahn Berlin.

In Deutschland gelten einheitliche Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr. Diese Rechte sind übergreifend gültig, ganz gleich ob sie mit dem ICE oder der S-Bahn fahren. Sie finden auch Anwendung bei „Reiseketten“, wenn also Züge verschiedener Eisenbahnunternehmen mit einem Ticket genutzt werden.

Jedes Ticket ist dabei ein eigenständiger Beförderungsvertrag, deshalb wird die Verspätungsentschädigung auch für jedes einzelne Ticket ermittelt. Gleiches gilt für Hin- und Rückfahrten, auch wenn diese auf einem Ticket abgebildet sind.

Verspätungen am Zielort

Ausfall der letzten fahrplanmäßigen Verbindung des Tages

Erstattung

Fristen

Bearbeitungsdauer

Service-Hotline

Schlichtungsstelle

Ein Ansprechpartner für Fahrgäste: die Schlichtungsstelle

söp Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e. V.